RS Vwgh 2002/8/27 2000/10/0126

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte

Norm

MRKZP 01te Art1;
NatSchG Tir 1991 §27 Abs6;
NatSchG Tir 1997 §27 Abs7 litd;
StGG Art5;

Rechtssatz

Es ist nicht zu sehen, inwiefern im Falle von Vorhaben, die in der "Herbeiführung eines Zustandes" (etwa der Errichtung eines Gebäudes) bestehen, die offenbar im Interesse des Naturschutzes auf die Vermeidung von "Dauerbaustellen" abzielende Normierung einer - im übrigen verlängerbaren - "Bauvollendungsfrist" eine unzulässige Eigentumsbeschränkung darstellen sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000100126.X08

Im RIS seit

14.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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