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L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz TirolNorm
MRKZP 01te Art1;Rechtssatz
Es ist nicht zu sehen, inwiefern im Falle von Vorhaben, die in der "Herbeiführung eines Zustandes" (etwa der Errichtung eines Gebäudes) bestehen, die offenbar im Interesse des Naturschutzes auf die Vermeidung von "Dauerbaustellen" abzielende Normierung einer - im übrigen verlängerbaren - "Bauvollendungsfrist" eine unzulässige Eigentumsbeschränkung darstellen sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000100126.X08Im RIS seit
14.10.2002