RS Vwgh 2002/8/27 2002/10/0120

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15103020
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

31992L0043 FFH-RL;
AVG §13 Abs1;
AVG §56;
EURallg;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

In einem Schreiben, in dem die "Erwartung" zum Ausdruck gebracht wird, dass im Zusammenhang mit der "Meldung" von Gebieten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (im Sinn der FFH-Richtlinie) ein "Ermittlungsverfahren eingeleitet" werde, liegt kein konkreter, einer bescheidmäßigen Erledigung zugänglicher Antrag, insbesondere kein Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002100120.X02

Im RIS seit

05.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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