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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31992L0043 FFH-RL;Rechtssatz
In einem Schreiben, in dem die "Erwartung" zum Ausdruck gebracht wird, dass im Zusammenhang mit der "Meldung" von Gebieten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (im Sinn der FFH-Richtlinie) ein "Ermittlungsverfahren eingeleitet" werde, liegt kein konkreter, einer bescheidmäßigen Erledigung zugänglicher Antrag, insbesondere kein Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002100120.X02Im RIS seit
05.11.2002