Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die belangte Behörde hat den bei ihr bekämpften, den Beschwerdeführer belastenden Erstbescheid (hier betreffend Vorschreibung einer Sicherheitsleistung) gemäß § 66 Abs. 4 AVG ersatzlos behoben. Der Beschwerdeführer konnte durch diesen Abspruch in keinem subjektiven Recht verletzt werden (Hinweis B 20.12.1993, 93/02/0188).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung KassationMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001030416.X01Im RIS seit
18.10.2002Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011