RS Vwgh 2002/9/3 2001/03/0416

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Veröffentlicht am 03.09.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VStG §37 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat den bei ihr bekämpften, den Beschwerdeführer belastenden Erstbescheid (hier betreffend Vorschreibung einer Sicherheitsleistung) gemäß § 66 Abs. 4 AVG ersatzlos behoben. Der Beschwerdeführer konnte durch diesen Abspruch in keinem subjektiven Recht verletzt werden (Hinweis B 20.12.1993, 93/02/0188).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung KassationMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001030416.X01

Im RIS seit

18.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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