Die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften führt auf gesamtwirtschaftlicher Ebene zu schweren volkswirtschaftlichen Schäden - und zusätzlich - zu einer Wettbewerbsverzerrung sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch zwischen den Beschäftigern (Hinweis E 21. 04. 1994, 93/09/0423).