RS VwGH Erkenntnis 2002/09/03 99/09/0014

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Veröffentlicht am 03.09.2002
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Rechtssatz

Die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften führt auf gesamtwirtschaftlicher Ebene zu schweren volkswirtschaftlichen Schäden - und zusätzlich - zu einer Wettbewerbsverzerrung sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch zwischen den Beschäftigern (Hinweis E 21. 04. 1994, 93/09/0423).

Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Im RIS seit
22.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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