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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/09/0014 E 3. September 2002 RS 1Stammrechtssatz
Es ist nicht erforderlich, dass die Behörde bei der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a Z. 1 VStG) im Spruch eines Strafbescheides Feststellungen über das Nichtvorliegen von sachverhaltsmäßigen Voraussetzungen aller nur denkbaren Rechtfertigungs- und Strafausschließungsgründe aufnimmt.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999090015.X01Im RIS seit
22.10.2002