RS Vwgh 2002/9/3 2000/03/0079

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Veröffentlicht am 03.09.2002
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Index

10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
91/01 Fernmeldewesen

Norm

MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;
TWG 1929 §1 Abs3 idF 1997/I/100;
TWG 1929 §1a idF 1997/I/100;

Rechtssatz

Da das TWG die Mitbenutzung an Leitungsrechten an in fremden Privateigentum stehenden Liegenschaften nur unter den weiteren in § 1 Abs. 3 und § 1a TWG angeführten Voraussetzungen zulässt, überschreitet eine Auslegung des TWG dahin, dass die Inanspruchnahme von Wege- und Mitbenützungsrechten auch im Inneren von Gebäuden möglich sei, die nach der Verfassung zulässigen Grenzen eines berechtigten Eigentumseingriffes nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000030079.X03

Im RIS seit

07.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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