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10/10 GrundrechteNorm
MRKZP 01te Art1;Rechtssatz
Da das TWG die Mitbenutzung an Leitungsrechten an in fremden Privateigentum stehenden Liegenschaften nur unter den weiteren in § 1 Abs. 3 und § 1a TWG angeführten Voraussetzungen zulässt, überschreitet eine Auslegung des TWG dahin, dass die Inanspruchnahme von Wege- und Mitbenützungsrechten auch im Inneren von Gebäuden möglich sei, die nach der Verfassung zulässigen Grenzen eines berechtigten Eigentumseingriffes nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000030079.X03Im RIS seit
07.11.2002