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91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 1997 §1 Abs2 Z2;Rechtssatz
Die Mitbenutzung an Anlagen in einem Gebäude gemäß § 1a TWG ist im öffentlichen Interesse gelegen. Die im TWG geregelten Leitungs- und Mitbenutzungsrechte (auch soweit sie sich auf Anlagen im Inneren eines Gebäudes beziehen) dienen dem in § 1 Abs. 2 Z. 2 TKG verankerten Ziel der Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbes auf den Märkten der Telekommunikation.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000030079.X04Im RIS seit
07.11.2002