RS Vwgh 2002/9/3 2001/09/0033

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Veröffentlicht am 03.09.2002
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §1151;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;

Rechtssatz

Ausführungen zum Fall einer Bestrafung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG, wo die betretenen Ausländer im vorgeworfenen Tatzeitraum (5 Tage hindurch) Arbeitsleistungen, wie sie typischerweise in einem Arbeitsverhältnis geleistet werden (Errichtung von Hochständen), für die vom Beschuldigten nach außen vertretene Jagdgesellschaft erbracht haben, wobei diese Tätigkeiten ohne Vorliegen einer Beschäftigungsbewilligung, einer Arbeitserlaubnis, einer Anzeigebestätigung oder eines Befreiungsscheines ausgeübt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001090033.X01

Im RIS seit

22.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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