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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Ausführungen zum Fall einer Bestrafung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG, wo die betretenen Ausländer im vorgeworfenen Tatzeitraum (5 Tage hindurch) Arbeitsleistungen, wie sie typischerweise in einem Arbeitsverhältnis geleistet werden (Errichtung von Hochständen), für die vom Beschuldigten nach außen vertretene Jagdgesellschaft erbracht haben, wobei diese Tätigkeiten ohne Vorliegen einer Beschäftigungsbewilligung, einer Arbeitserlaubnis, einer Anzeigebestätigung oder eines Befreiungsscheines ausgeübt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001090033.X01Im RIS seit
22.10.2002