RS Vwgh 2002/9/3 99/09/0017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.2002
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §34 Abs1 Z13;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/09/0014 E 3. September 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften führt auf gesamtwirtschaftlicher Ebene zu schweren volkswirtschaftlichen Schäden - und zusätzlich - zu einer Wettbewerbsverzerrung sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch zwischen den Beschäftigern (Hinweis E 21. 04. 1994, 93/09/0423).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999090017.X02

Im RIS seit

22.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten