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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §7 Abs1;Rechtssatz
Der Fremde konnte angesichts des unstrittigen Fehlens einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung im Asylverfahren aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes, mit dem der Beschwerde gegen den letztinstanzlichen, negativen Asylbescheid die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, kein Aufenthaltsrecht ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998210199.X01Im RIS seit
07.11.2002