RS Vwgh 2002/9/5 98/21/0199

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Veröffentlicht am 05.09.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §7 Abs1;
FrG 1993 §17 Abs1;
FrG 1993 §19;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Der Fremde konnte angesichts des unstrittigen Fehlens einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung im Asylverfahren aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes, mit dem der Beschwerde gegen den letztinstanzlichen, negativen Asylbescheid die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, kein Aufenthaltsrecht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998210199.X01

Im RIS seit

07.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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