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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
§ 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 ist die gesetzgeberische Wertung zu entnehmen, dass bei Vorliegen einer Verurteilung in bestimmter Höhe (Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren) selbst die vorher bestandene Möglichkeit der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft einem Aufenthaltsverbot nicht entgegensteht.
Schlagworte
Auslegung Diverses VwRallg3/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002210083.X01Im RIS seit
21.11.2002