RS Vwgh 2002/9/5 2002/21/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.2002
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
FrG 1997 §38 Abs1 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 ist die gesetzgeberische Wertung zu entnehmen, dass bei Vorliegen einer Verurteilung in bestimmter Höhe (Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren) selbst die vorher bestandene Möglichkeit der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft einem Aufenthaltsverbot nicht entgegensteht.

Schlagworte

Auslegung Diverses VwRallg3/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002210083.X01

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten