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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BArbSchV §85 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/18/0461 E 24. März 1994 RS 2Stammrechtssatz
In Fällen, in denen ein geeignetes Maßnahmensystem und Kontrollsystem (hier: zur Verhinderung von Übertretungen der BArbSchV) nicht eingerichtet wurde, kann von einem geringfügigen Verschulden nicht mehr gesprochen werden (Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0225).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998020220.X04Im RIS seit
07.11.2002Zuletzt aktualisiert am
20.01.2015