RS Vwgh 2002/9/5 2002/21/0113

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Veröffentlicht am 05.09.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
FrG 1997 §40 Abs1;
FrG 1997 §94 Abs5;
VwGG §34 Abs1 impl;

Rechtssatz

Dadurch, dass die belBeh die unzulässige Berufung gegen die Versagung des Durchsetzungsaufschubes des gegen den Fremden erlassenen Aufenthaltsverbotes nicht zurück-, sondern abgewiesen hat, wurde der Fremde nicht in Rechten verletzt.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Spruch Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002210113.X01

Im RIS seit

07.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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