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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Dadurch, dass die belBeh die unzulässige Berufung gegen die Versagung des Durchsetzungsaufschubes des gegen den Fremden erlassenen Aufenthaltsverbotes nicht zurück-, sondern abgewiesen hat, wurde der Fremde nicht in Rechten verletzt.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Spruch DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002210113.X01Im RIS seit
07.11.2002