Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Von der Entlohnung her liegt bei einem fixen Mindestbezug kein Wagnis vor, wie es für Unternehmer eigentümlich ist. Die Vereinbarung von erfolgsorientierten Entlohnungssystemen (umsatzabhängiges Zusatzentgelt) ist bei leitenden Angestellten nicht unüblich (Hinweis E 23. Jänner 2002, 2001/13/0083). Dass die Auszahlungen entsprechend der Liquiditätslage erfolgen, vermag eine Erfolgsabhängigkeit der Vergütungen nicht zu begründen (Hinweis E 27. März 2002, 2001/13/0254).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001150069.X03Im RIS seit
13.12.2002