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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen bzw Beweismittel im Erstverfahren schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus. Eine nachträglich anders geartete rechtliche Beurteilung oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt den behördlichen Eingriff in die Rechtskraft allerdings nicht (Hinweis E 23. April 1998, 95/15/0108).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998150134.X02Im RIS seit
13.12.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013