RS Vwgh 2002/9/12 2002/15/0068

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Veröffentlicht am 12.09.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Mit einem als verletzt behaupteten Recht auf vollständige Ermittlung des Sachverhaltes legt die Beschwerdeführerin nicht dar, in welchem konkreten subjektiven Recht sie sich verletzt erachtet, sondern rügt eine zu den Beschwerdegründen zählende Verletzung von Verfahrensvorschriften (Hinweis E 31. Oktober 2000, 2000/15/0163).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002150068.X02

Im RIS seit

13.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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