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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die Gewährung eines Anspruches auf Betriebspension stellt ein zusätzliches Indiz gegen das Unternehmerrisiko dar, vermag doch eine Betriebspension als weitere Entlohnung für die Geschäftsführungstätigkeit ein allfälliges Risiko des Gesellschafter-Geschäftsführers betreffend die Höhe des Jahresbezuges abzufedern (Hinweis E 25. September 2001, 2001/14/0066; E 17. November 2001, 2001/13/0197; E 23. Jänner 2002, 2001/13/0108).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002150136.X01Im RIS seit
13.12.2002