RS Vwgh 2002/9/12 98/15/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §15 Abs1;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber ist regelmäßig ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtig (Hinweis E 16. Dezember 1998, 97/13/0180). Dienen Dienstwohnungen für die Arbeitnehmer zur Abdeckung der Wohnbedürfnisse am - vom bisherigen Wohnort entfernt gelegenen - Dienstort, wird das nach der Übersiedlung allgemein entstandene Wohnbedürfnis befriedigt. Der aus der Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung entstehende Vorteil besteht auch darin, dass dem Arbeitnehmer, der seine bisherige Wohnung beibehält, der Aufwand für die zweite Wohnung erspart oder gemindert werden soll (Hinweis E 28. September 1983, 82/13/0238). Es ist in diesem Sinne auch nicht wesentlich, ob die Begründung des Wohnsitzes des Abgabepflichtigen (und seiner Familienangehörigen) zwangsläufig beispielsweise mit der Ernennung zum Bezirkshauptmann verbunden ist (Hinweis E 25. März 1999, 97/15/0089).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998150118.X04

Im RIS seit

13.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten