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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme von Amts wegen wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (Hinweis E 14. Mai 1991, 90/14/0262).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998150134.X01Im RIS seit
13.12.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013