RS Vwgh 2002/9/13 99/12/0230

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Veröffentlicht am 13.09.2002
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Index

L20012 Personalvertretung Kärnten
L22002 Landesbedienstete Kärnten

Norm

DienstrechtsG Krnt 1994 §38 Abs1 idF 1996/014;
DienstrechtsGNov Krnt 04te 1996 Art1 Z9;
LPVG Krnt 1976 §4;

Rechtssatz

Der neue dienstrechtliche Versetzungsbegriff nach § 38 Abs. 1 Krnt DienstrechtsG 1994 (in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 14/1996) erfasst zwei Fälle:

1.) die Zuweisung des Beamten zur dauernden Dienstleistung an eine andere Dienststelle in einem anderen Dienstort und

2.) die Verlegung des Arbeitsplatzes des Beamten an einen anderen Dienstort, wobei es in diesem Fall lege non distinguente nicht auf einen Dienststellenwechsel ankommt. (nähere Ausführungen zum Begriff der Versetzung im Sinne der zitierten Gesetzesstelle im Erkenntnis)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999120230.X02

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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