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L26004 Lehrer/innen OberösterreichNorm
LKUFG OÖ 1983 §13 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/12/0217 E 21. November 2001 RS 5Stammrechtssatz
Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist grundsätzlich abstrakt nach dem Umfang aller verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens zu beurteilen und in Beziehung zu allen Erwerbsmöglichkeiten - und nicht nur den tatsächlich genützten - zu setzen. Die Erwerbsfähigkeit eines Menschen ist nämlich seine Fähigkeit, unter Ausnützung der Arbeitsmöglichkeiten, die sich nach seinen gesamten Kenntnissen sowie körperlichen und geistigen Fähigkeiten auf dem ganzen Gebiet des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999120221.X04Im RIS seit
21.11.2002Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010