RS Vwgh 2002/9/13 99/12/0221

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Veröffentlicht am 13.09.2002
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Index

L26004 Lehrer/innen Oberösterreich

Norm

LKUFG OÖ 1983 §13 Abs1 Z4;
LKUFG OÖ 1983 §13 Abs6;
Satzung LKUF OÖ Pkt145;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/12/0217 E 21. November 2001 RS 5

Stammrechtssatz

Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist grundsätzlich abstrakt nach dem Umfang aller verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens zu beurteilen und in Beziehung zu allen Erwerbsmöglichkeiten - und nicht nur den tatsächlich genützten - zu setzen. Die Erwerbsfähigkeit eines Menschen ist nämlich seine Fähigkeit, unter Ausnützung der Arbeitsmöglichkeiten, die sich nach seinen gesamten Kenntnissen sowie körperlichen und geistigen Fähigkeiten auf dem ganzen Gebiet des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999120221.X04

Im RIS seit

21.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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