RS Vwgh 2002/9/13 99/12/0139

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Veröffentlicht am 13.09.2002
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 impl;
DP/Stmk 1974 §67 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Beurteilung des Vorliegens und der Bedeutung der erhobenen Vorwürfe für das Versetzungsverfahren auch dann der freien Beweiswürdigung durch die Dienstbehörde unterliegt, wenn der Freispruch im Disziplinarverfahren ohne Einschränkung auf die subjektive Tatseite erfolgt ist, die Disziplinarkommission im Disziplinarverfahren also auch nicht den objektiven Tatbestand der zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen als zweifelsfrei erwiesen angenommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999120139.X05

Im RIS seit

21.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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