Index
L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §38 impl;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Beurteilung des Vorliegens und der Bedeutung der erhobenen Vorwürfe für das Versetzungsverfahren auch dann der freien Beweiswürdigung durch die Dienstbehörde unterliegt, wenn der Freispruch im Disziplinarverfahren ohne Einschränkung auf die subjektive Tatseite erfolgt ist, die Disziplinarkommission im Disziplinarverfahren also auch nicht den objektiven Tatbestand der zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen als zweifelsfrei erwiesen angenommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999120139.X05Im RIS seit
21.11.2002Zuletzt aktualisiert am
29.04.2014