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L26004 Lehrer/innen OberösterreichNorm
LKUFG OÖ 1983 §13 Abs1 Z4;Rechtssatz
Das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) hängt zum einen von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab, die auf den Dienstunfall zurückgeführt werden (Bejahung der Kausalität), zum anderen von der Einschätzung der Auswirkung dieser als kausal "anerkannten" Folgeschäden (Einstufungsproblematik).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999120221.X02Im RIS seit
21.11.2002Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010