RS Vwgh 2002/9/13 99/12/0221

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.2002
beobachten
merken

Index

L26004 Lehrer/innen Oberösterreich

Norm

LKUFG OÖ 1983 §13 Abs1 Z4;
LKUFG OÖ 1983 §13 Abs6;
Satzung LKUF OÖ Pkt145;

Rechtssatz

Das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) hängt zum einen von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab, die auf den Dienstunfall zurückgeführt werden (Bejahung der Kausalität), zum anderen von der Einschätzung der Auswirkung dieser als kausal "anerkannten" Folgeschäden (Einstufungsproblematik).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999120221.X02

Im RIS seit

21.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten