RS Vwgh 2002/9/13 98/12/0100

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Veröffentlicht am 13.09.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
72/01 Hochschulorganisation
72/12 Studien an den Hochschulen künstlerischer Richtung
72/16 Sonstiges Hochschulrecht

Norm

Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §2;
GehG 1956 §13a;
KHSchOrgG §9;
KHStG 1983 §4;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer die Remuneration in gutem Glauben empfangen hat, weshalb kein rückforderbarer Übergenuss vorliegt. Die Ungebührlichkeit der Remuneration musste dem Beschwerdeführer bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßes an Sorgfalt auch objektiv nicht erkennbar sein. Dazu hätte es nämlich der Klarheit darüber bedurft, dass es für die Erfüllung des Lehrauftrages entscheidend auf die Einhaltung des darin festgelegten Lehrveranstaltungstyps ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120100.X07

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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