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63/02 GehaltsgesetzNorm
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer die Remuneration in gutem Glauben empfangen hat, weshalb kein rückforderbarer Übergenuss vorliegt. Die Ungebührlichkeit der Remuneration musste dem Beschwerdeführer bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßes an Sorgfalt auch objektiv nicht erkennbar sein. Dazu hätte es nämlich der Klarheit darüber bedurft, dass es für die Erfüllung des Lehrauftrages entscheidend auf die Einhaltung des darin festgelegten Lehrveranstaltungstyps ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998120100.X07Im RIS seit
21.11.2002