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L50009 Pflichtschule allgemeinbildend WienNorm
GehG 1956 §59b Abs4 idF 1992/873;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass § 59b Abs. 4 GehG 1956 auf den besoldungsrechtlichen Anspruch des Beschwerdeführers für die vor dem 1. September 1998 verrichtete Tätigkeit als Schülerberater an einer selbständigen Polytechnischen Schule analog anzuwenden ist.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999120200.X02Im RIS seit
21.11.2002