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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 §38 Abs1 impl;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der Versetzungsbegriff des § 38 Abs. 1 Krnt DienstrechtsG 1994 durch die hier anzuwendende Fassung der 4. Krnt DienstrechtsG-Novelle, LGBl. Nr. 14/1996, gegenüber der früheren (mit dem BDG 1979 übereinstimmenden) Rechtslage entscheidend verändert wurde (auf die sonstigen formellen und materiellen Änderungen gegenüber § 38 BDG 1979 wie zB Verfügung der Versetzung in Weisungs- statt wie bei Bundesbeamten in Bescheidform ist hier nicht weiter einzugehen), weil es nunmehr in jedem Fall auf eine Änderung des Dienstortes ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999120230.X01Im RIS seit
21.11.2002