RS Vwgh 2002/9/13 99/12/0230

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Veröffentlicht am 13.09.2002
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L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs1 impl;
DienstrechtsG Krnt 1994 §38 Abs1 idF 1996/014;
DienstrechtsGNov Krnt 04te 1996 Art1 Z9;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Versetzungsbegriff des § 38 Abs. 1 Krnt DienstrechtsG 1994 durch die hier anzuwendende Fassung der 4. Krnt DienstrechtsG-Novelle, LGBl. Nr. 14/1996, gegenüber der früheren (mit dem BDG 1979 übereinstimmenden) Rechtslage entscheidend verändert wurde (auf die sonstigen formellen und materiellen Änderungen gegenüber § 38 BDG 1979 wie zB Verfügung der Versetzung in Weisungs- statt wie bei Bundesbeamten in Bescheidform ist hier nicht weiter einzugehen), weil es nunmehr in jedem Fall auf eine Änderung des Dienstortes ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999120230.X01

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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