RS Vwgh 2002/9/13 99/12/0139

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Veröffentlicht am 13.09.2002
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 impl;
DP/Stmk 1974 §67 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Grundsatz der Unmittelbarkeit gilt (anders als - wenn auch in zum Teil abgeschwächter Form - im (förmlichen)Disziplinarverfahren vor der Disziplinarkommission und der Disziplinaroberkommission) nicht in dem vor den Dienstbehörden durchzuführenden dienstrechtlichen Verfahren in Angelegenheiten des öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses, zu denen auch das Versetzungsverfahren einer (Landes)Beamtin gehört.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999120139.X06

Im RIS seit

21.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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