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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die vorgreifende Hypothese, dass eine Einbürgerung wohl nur im Sinne der Möglichkeiten des § 11a StbG 1985 erfolgversprechend erschien, berechtigte die Behörde nicht, von der Ermittlung und Feststellung des für eine allfällige Verleihung der Staatsbürgerschaft nach § 10 StbG 1985 maßgebenden Sachverhaltes und einer diesbezüglichen Begründung ihrer Entscheidung Abstand zu nehmen (vgl. u.a. die in Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, Band I, 2. Auflage, unter E 26 zu § 37 AVG wiedergegebene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes), zumal gerade die Ergebnisse des auf die Verleihung nach § 11a StbG 1985 beschränkten Ermittlungsverfahrens nur die Versagung der Staatsbürgerschaft rechtfertigten.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001010166.X02Im RIS seit
18.10.2002