RS Vwgh 2002/9/17 2001/01/0166

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Veröffentlicht am 17.09.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §37;
StbG 1985 §10 Abs1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11a idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Die vorgreifende Hypothese, dass eine Einbürgerung wohl nur im Sinne der Möglichkeiten des § 11a StbG 1985 erfolgversprechend erschien, berechtigte die Behörde nicht, von der Ermittlung und Feststellung des für eine allfällige Verleihung der Staatsbürgerschaft nach § 10 StbG 1985 maßgebenden Sachverhaltes und einer diesbezüglichen Begründung ihrer Entscheidung Abstand zu nehmen (vgl. u.a. die in Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, Band I, 2. Auflage, unter E 26 zu § 37 AVG wiedergegebene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes), zumal gerade die Ergebnisse des auf die Verleihung nach § 11a StbG 1985 beschränkten Ermittlungsverfahrens nur die Versagung der Staatsbürgerschaft rechtfertigten.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001010166.X02

Im RIS seit

18.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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