RS Vwgh 2002/9/17 2001/01/0003

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Veröffentlicht am 17.09.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FrG 1997 §57;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich der unabhängige Bundesasylsenat in Bezug auf den betreffenden Asylwerber, einen katholischen Albaner aus dem Kosovo, mit der durch die lange Berufstätigkeit in Serbien gekennzeichneten spezifischen Situation des Asylwerbers auseinander setzen hätte müssen. Hinzu kommt, dass nach einer näher bezeichneten "UNHCR-Hintergrundinformation" (angebliche) Kollaboration und katholisches Religionsbekenntnis gleichfalls in einem Zusammenhang zu stehen scheinen, was bezüglich des Asylwerbers bedeutet, dass gegebenenfalls auf seine besondere Situation als Angehöriger von zwei potentiellen "Risikogruppen" besonders Bedacht zu nehmen gewesen wäre (siehe zur gebotenen "kombinierten Betrachtungsweise" etwa das E vom 6. März 2001, Zl. 2000/01/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001010003.X01

Im RIS seit

07.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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