RS Vwgh 2002/9/17 AW 2002/11/0063

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Veröffentlicht am 17.09.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24;
FSG 1997 §25 Abs3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkberechtigung - Ausführungen dazu, dass der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei Entziehungsmaßnahmen nach dem FSG 1997 und damit auch hinsichtlich der mit ihnen ausgesprochenen begleitenden Maßnahmen im Hinblick auf die zu gewährleistende Sicherheit im Straßenverkehr öffentliche Interessen entgegenstehen, deren Bedeutsamkeit im vorliegenden Fall schon deshalb auf der Hand liegt, weil dem Beschwerdeführer, wie die belangte Behörde zur "alkoholauffälligen Vorgeschichte" des Beschwerdeführers festgestellt hat, bereits vier Mal die Lenk(er)berechtigung entzogen wurde.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Kraftfahrwesen Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:AW2002110063.A01

Im RIS seit

07.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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