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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FSG 1997 §24;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkberechtigung - Ausführungen dazu, dass der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei Entziehungsmaßnahmen nach dem FSG 1997 und damit auch hinsichtlich der mit ihnen ausgesprochenen begleitenden Maßnahmen im Hinblick auf die zu gewährleistende Sicherheit im Straßenverkehr öffentliche Interessen entgegenstehen, deren Bedeutsamkeit im vorliegenden Fall schon deshalb auf der Hand liegt, weil dem Beschwerdeführer, wie die belangte Behörde zur "alkoholauffälligen Vorgeschichte" des Beschwerdeführers festgestellt hat, bereits vier Mal die Lenk(er)berechtigung entzogen wurde.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Kraftfahrwesen Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:AW2002110063.A01Im RIS seit
07.11.2002