RS Vwgh 2002/9/17 99/01/0387

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Veröffentlicht am 17.09.2002
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41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §27a idF 1996/201;
SPG 1991 §48a idF 1996/201;
SPG 1991 §5a idF 1996/201;

Rechtssatz

Die Erlassung eines Überwachungsbescheides gemäß § 48a SPG 1991 setzt neben dem Vorliegen der Voraussetzungen für die Einhebung von Überwachungsgebühren gemäß § 5a SPG 1991 das Erfordernis einer besonderen Überwachung nach § 27a SPG 1991 voraus. Diese besondere Überwachung bezieht sich auf gefährdete Vorhaben, Menschen oder Sachen. Letztere sind demnach nicht Gefahrenquelle, sondern Objekt der Gefährdung (vgl. Hauer/Keplinger, Kommentar zum Sicherheitspolizeigesetz, 2. Auflage, S. 249).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999010387.X01

Im RIS seit

29.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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