RS Vwgh 2002/9/17 2002/18/0188

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Veröffentlicht am 17.09.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Fremdenbehörden dürfen Verwaltungsübertretungen iSd § 5 Abs1 StVO 1960( Hier: Der Fremde wurde wegen Lenkens eines Pkws in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand bestraft) bei ihrer Beurteilung im Grund des § 36 Abs. 1 FrG 1997 miteinbeziehen, stellt doch auch die von alkoholisierten oder durch Suchtgift beeinträchtigen Kraftfahrzeuglenkern ausgehende große Gefährdung des Lebens und der Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer eine sehr gewichtige Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, nämlich der Sicherheit im Straßenverkehr, dar (Hinweis E 5.4.2002, 2001/18/0182).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002180188.X01

Im RIS seit

22.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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