Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Die Fremdenbehörden dürfen Verwaltungsübertretungen iSd § 5 Abs1 StVO 1960( Hier: Der Fremde wurde wegen Lenkens eines Pkws in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand bestraft) bei ihrer Beurteilung im Grund des § 36 Abs. 1 FrG 1997 miteinbeziehen, stellt doch auch die von alkoholisierten oder durch Suchtgift beeinträchtigen Kraftfahrzeuglenkern ausgehende große Gefährdung des Lebens und der Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer eine sehr gewichtige Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, nämlich der Sicherheit im Straßenverkehr, dar (Hinweis E 5.4.2002, 2001/18/0182).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002180188.X01Im RIS seit
22.11.2002