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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Bei der Würdigung des Gesamtverhaltens des Einbürgerungswerbers ist es insbesondere auch von Bedeutung, ob den rechtskräftigen Bestrafungen ein Vorfall zu Grunde liegt oder ob sie auf mehreren verschiedenen Vorfällen beruhen. Keinesfalls kann allein aus einem 7-maligen Verstoß gegen verwaltungsstrafrechtliche Vorschriften innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren gefolgert werden, dass bezüglich des Einbürgerungswerbers zwingend eine negative Prognose zu treffen sei (Hinweis E vom 4. April 2001, Zl. 2000/01/0135).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001010513.X05Im RIS seit
07.11.2002