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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Im Rahmen des § 10 Abs. 1 Z 6 (zweiter Fall) StbG 1985 kann grundsätzlich jedes Fehlverhalten - entsprechendes Gewicht vorausgesetzt - relevant sein. Es spielt keine Rolle, ob dieses Fehlverhalten von den Gerichten oder von den Verwaltungsbehörden zu ahnden war und ob es sich um eine Angelegenheit der allgemeinen Sicherheitspolizei oder einer speziellen Verwaltungspolizei handelt (Hinweis E vom 14. Mai 2002, Zl. 2000/01/0356).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001010513.X02Im RIS seit
07.11.2002