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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §178 Abs1 idF 2000/I/135;Rechtssatz
Den Eltern eines (minderjährigen) Kindes kommt gemäß § 8 Abs. 1 NÄG 1988 nicht explizit Parteistellung zu. Die Verwendung des Wortes "jedenfalls" in § 8 Abs. 1 NÄG 1988 zeigt jedoch, dass die Aufzählung der Parteien durch den Gesetzgeber nicht erschöpfend erfolgte, sodass die Frage der Parteistellung eines Elternteiles im Hinblick auf § 8 AVG ausgehend von der Rechtsordnung insgesamt, unter Einschluss des Privatrechtes, zu beurteilen ist (vgl. etwa das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. April 1997, Zl. 96/01/0910; siehe auch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 30. September 1997, B 3670/96-8, mwN.).
Schlagworte
NamensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002010377.X01Im RIS seit
18.10.2002Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013