RS Vwgh 2002/9/17 99/01/0327

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Veröffentlicht am 17.09.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §34 Abs1;
ZustG §17;

Rechtssatz

Beginnt die Abwesenheit von der Abgabestelle erst am Tag nach dem (im vorliegenden Fall einzigen, da die Zustellung nicht zu eigenen Handen erfolgte) Zustellversuch und der Hinterlegung der Sendung sowie der Verständigung hievon, so konnte der Empfänger rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es hiebei nicht an (Hinweis E 28. Mai 1993, Zl. 92/17/0239, 24. März 1997, Zl. 95/19/1302).

Schlagworte

Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999010327.X01

Im RIS seit

29.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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