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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Beginnt die Abwesenheit von der Abgabestelle erst am Tag nach dem (im vorliegenden Fall einzigen, da die Zustellung nicht zu eigenen Handen erfolgte) Zustellversuch und der Hinterlegung der Sendung sowie der Verständigung hievon, so konnte der Empfänger rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es hiebei nicht an (Hinweis E 28. Mai 1993, Zl. 92/17/0239, 24. März 1997, Zl. 95/19/1302).
Schlagworte
Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999010327.X01Im RIS seit
29.11.2002