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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung einer gegen das Verbotsgesetz gerichteten Eingabe mangels Zulässigkeit; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Der Einschreiter begehrt die Überprüfung des Verbotsgesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit. Seinem Vorbringen ist entgegenzuhalten, dass es sich bei diesem Gesetz selbst um ein Bundesverfassungsgesetz handelt. Im Übrigen wird auf die Entscheidungen VfSlg 13116/1992, 15334/1998 und VfGH 24.02.97, G28/97, verwiesen.
(She auch G154/06, B v 25.09.06: Abweisung eines neuerlichen Verfahrenshilfeantrags).
B v 26.02.07, G154/06: Zurückweisung des Individualantrags mangels Antragseinbringung durch einen Rechtsanwalt wegen nicht behobenen Formmangels.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Nationalsozialistengesetzgebung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Anwaltszwang, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:G48.2004Zuletzt aktualisiert am
31.10.2012