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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0752/76 E VS 16. März 1977 VwSlg 9274 A/1977 RS 1Stammrechtssatz
Die infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde gegebene Rechtswidrigkeit des nach Ablauf der gem § 36 Abs 1 und 2 gesetzten Frist erlassenen Bescheides ist nicht gem. § 41 Abs 1 VwGG von amtswegen vom VwGH wahrzunehmen, sondern muß als Beschwerdepunkt geltend gemacht werden.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000170219.X01Im RIS seit
20.01.2003