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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1042;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0049 E 25. Oktober 1994 VwSlg 14151 A/1994 RS 15(hier: Beseitigung konsenswidrig vorgenommener Einbauten Dritter in ein reguliertes Gerinne)Stammrechtssatz
Erhaltungsmaßnahmen, die unter die im § 50 Abs 1 WRG beschriebene Erhaltungspflicht fallen, jedoch durch Handlungen eines vom Wasserberechtigten verschiedenen Dritten erforderlich werden, berechtigen den Wasserberechtigten lediglich zum zivilrechtlichen Regreß solchen Personen gegenüber, ändern jedoch nichts an der gesetzlichen Erhaltungspflicht des Wasserberechtigten (Hinweis E 17.12.1959, 1043/58, VwSlg 5149 A/1959) (hier unbefugte Ablagerungen Dritter im Bereich eines künstlichen Gerinnes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998070114.X05Im RIS seit
05.12.2002Zuletzt aktualisiert am
30.08.2011