RS Vwgh 2002/9/18 2002/07/0068

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Veröffentlicht am 18.09.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §41;
AVG §42;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0073 E 10. Juni 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH führt es zu keiner vom VwGH aufzugreifenden Verletzung von Rechten eines Berufungswerbers, wenn die Berufungsbehörde zu Unrecht die Berufung einer präkludierten Partei zurückweist, statt sie abzuweisen, sofern sie inhaltlich die Frage der Präklusion geprüft hat. In einem solchen Fall liegt lediglich ein Vergreifen im Ausdruck vor (Hinweis E 26.5.1998, 97/07/0126).

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070068.X08

Im RIS seit

21.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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