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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §41;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/07/0073 E 10. Juni 1999 RS 3Stammrechtssatz
Nach stRsp des VwGH führt es zu keiner vom VwGH aufzugreifenden Verletzung von Rechten eines Berufungswerbers, wenn die Berufungsbehörde zu Unrecht die Berufung einer präkludierten Partei zurückweist, statt sie abzuweisen, sofern sie inhaltlich die Frage der Präklusion geprüft hat. In einem solchen Fall liegt lediglich ein Vergreifen im Ausdruck vor (Hinweis E 26.5.1998, 97/07/0126).
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002070068.X08Im RIS seit
21.11.2002Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013