RS Vwgh 2002/9/18 98/07/0114

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Veröffentlicht am 18.09.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §50 Abs1;

Rechtssatz

Dass diejenigen Personen, welche "fischereifreundliche Einbauten" in ein Gewässer ohne die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung vorgenommen haben, als Täter kraft Setzung einer eigenmächtigen Neuerung ihrerseits als Adressaten eines wasserpolizeilichen Auftrages in Betracht gekommen wären, schließt nicht aus, dass die Belassung solcher Einbauten Dritter durch die Marktgemeinde als Erhaltungsverpflichtete eine Verletzung ihrer Verpflichtung darstellen konnte, das regulierte Gerinne im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998070114.X06

Im RIS seit

05.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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