RS Vwgh 2002/9/18 99/07/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2002
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Ein aufrechtes Bestandsverhältnis stellt keine Voraussetzung für einen Auftrag iSd § 138 WRG 1959 dar. Dies gilt sinngemäß auch für die (bereits vor Eröffnung des Konkurses erfolgte) Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit durch den Verpflichteten (Gemeinschuldnerin).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070104.X03

Im RIS seit

05.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten