RS Vwgh 2002/9/18 2001/07/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Wendung "nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten" in § 17 Abs. 1 AVG normiert kein Ermessen der Behörde über die Frage, ob Kopien angefertigt werden sollen oder nicht. Es wird damit einzig die Voraussetzung der technischen Machbarkeit normiert, kurz gesagt: besitzt die Behörde einen Kopierer, der funktionstüchtig ist, hat die einsichtnehmende Partei einen Rechtsanspruch darauf, dass Kopien der Aktenteile (auf ihre Kosten) angefertigt werden.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070149.X03

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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