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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wenn eine Behörde zwei mit Ausnahme des Datums inhaltsgleiche Bescheide erlässt und jeglicher Hinweis darauf fehlt, dass die Behörde zwei unterschiedliche Bescheide erlassen wollte, liegt in Wahrheit nur ein einziger Bescheid vor (Hinweis B 18.3.1992, 91/14/0058).
Schlagworte
Bescheidbegriff Bescheidcharakter DiversesBescheidcharakter BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002070080.X01Im RIS seit
21.11.2002Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010