RS Vwgh 2002/9/18 2002/07/0080

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Veröffentlicht am 18.09.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Wenn eine Behörde zwei mit Ausnahme des Datums inhaltsgleiche Bescheide erlässt und jeglicher Hinweis darauf fehlt, dass die Behörde zwei unterschiedliche Bescheide erlassen wollte, liegt in Wahrheit nur ein einziger Bescheid vor (Hinweis B 18.3.1992, 91/14/0058).

Schlagworte

Bescheidbegriff Bescheidcharakter DiversesBescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070080.X01

Im RIS seit

21.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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