RS Vwgh 2002/9/18 2000/07/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
AVG §37;
VwRallg;

Rechtssatz

Es kommt auf den Inhalt einer Eingabe und das Vorbringen an, um zu beurteilen, welches Begehren einem Anbringen wirklich zu Grunde liegt.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000070086.X03

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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