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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art49;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/15/0202 E 3. August 2000 RS 1Stammrechtssatz
Das EWR-Abk ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der in die österreichische Rechtsordnung übernommen worden ist (Hinweis E vom 3.10.1996, 95/06/0246). Das EWR-Abk ist grundsätzlich unmittelbar anwendbar, genießt aber keinen Anwendungsvorrang gegenüber allenfalls später erlassenem innerstaatlichen Recht.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998170281.X09Im RIS seit
21.01.2003Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011