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L37165 Kanalabgabe SalzburgNorm
BenützungsgebührenG Slbg §7;Rechtssatz
Aus dem Benützungsgebührengesetz, Slbg. LGBl. Nr. 31/1963 und der Kanalbenützungsgebührenordnung der Stadtgemeinde Salzburg, kundgemacht im Amtsblatt Nr. 25/1973, folgt, dass ein Unterschied zwischen dem Wasserbezug und dem in die Kanalanlage eingeleiteten Abwasser im Falle privater Haushalte nicht gebührenmindernd zu berücksichtigen ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass die vom Landesgesetzgeber und dem Verordnungsgeber der Benützungsgebührenordnung der Regelung zu Grunde gelegte Durchschnittsbetrachtung Bedenken aus dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes begegnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002170231.X01Im RIS seit
20.01.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013