RS Vwgh 2002/9/23 2000/05/0171

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Veröffentlicht am 23.09.2002
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
BauO NÖ 1996 §33 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Die in einem gerichtlichen Urteil vorgenommene Beurteilung einer Vorfrage für das Urteil entfaltet keine Bindungswirkung (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahren, 7. Auflage (1999), Rz. 306, 309 und 311). Hier: Damit waren die Baubehörden ebenso wie die Vorstellungsbehörde nach § 38 AVG zur selbstständigen Beurteilung der (im baupolizeilichen Auftragsverfahren gleichfalls zu prüfenden) Vorfrage angehalten.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000050171.X03

Im RIS seit

29.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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