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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Nach § 35 Abs 1 Z 2 GmbHG setzt die Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen die Beschlussfassung der Gesellschafter voraus (Hinweis E 7.7.2000, 2000/16/0601). Im Unterbleiben der Einforderung der Stammeinlage liegt daher keine Pflichtverletzung des Geschäftsführers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140081.X04Im RIS seit
23.12.2002