RS Vwgh 2002/9/24 2002/16/0133

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Veröffentlicht am 24.09.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

B-VG Art20 Abs3;
FinStrG §120 Abs1;
FinStrG §99 Abs1;

Rechtssatz

Der Auffassung, durch § 120 FinStrG sei dem § 99 Abs 1 FinStrG (in seinem ganzen Inhalt) derogiert worden, kann nicht gefolgt werden. Der normative Inhalt des § 120 Abs 1 FinStrG ist (allein) darin gelegen, dass damit eine - verfassungsgesetzlich vorgesehene - Ausnahme von der Amtsverschwiegenheit iSd Art 20 Abs 3 B-VG geschaffen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160133.X02

Im RIS seit

09.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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